HONORAR
Seit 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, dass verschiedenen Krankenkasse finanzielle Unterstützung für vorerst 10 Einheiten bereitstellen.
Dazu brauchen sie eine Überweisung eines Praktischen Arztes bzw. Facharztes der Psychiatrie/Neurologie
Als eingetragene Wahlpsychologin werden 80% der Kosten über Diagnostik und der Befundbesprechung von den Österreichischen Gesundheitskasse übernommen. Dafür ist ebenfalls eine Überweisung eines Facharztes oder Praktischen Arzt notwendig.